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   OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 276/07   

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https://dejure.org/2010,26909
OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 276/07 (https://dejure.org/2010,26909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.2010 - 7 U 276/07 (https://dejure.org/2010,26909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 7 U 276/07 (https://dejure.org/2010,26909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 VVG, § 123 Abs 1 BGB, § 16 Abs 1 S 3 VVG
    Anfechtung des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 276/07
    Bei dieser Lage ist das Recht des Klägers, über die Verwendung seiner personalen Daten selbst zu bestimmen, nicht so schutzbedürftig, dass das ebenfalls mit besonderer Bedeutung ausgestattete, im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde, rechtlich geschützte Interesse an einer am Wahrheitsprinzip ausgerichteten Zivilrechtspflege (BVerfG NJW 2002, 3619, 3624) zurückzutreten hätte.
  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 276/07
    Es ist aber auch im Gegenzug anerkannt, dass ein Versicherungsunternehmen ein hohes, auch rechtlich schützenswertes Interesse daran hat, den Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen zu können (BVerfG VersR 2006, 1669, 1672).
  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 276/07
    Die Kenntnis des Versicherers von diesen Daten und deren Verwendung werden als solche nicht beanstandet, sondern als für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung letztlich unverzichtbar anerkannt (BGH VersR 2010, 97).
  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 276/07
    Die Annahme von Arglist setzt in subjektiver Hinsicht vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts nicht oder nicht zu diesen Konditionen annehmen werde, und deshalb bewusst und willentlich auf die Entscheidung des Versicherers einwirkt (BGH aaO.; NJW-RR 2009, 1036).
  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 276/07
    Er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (BGH VersR 2008, 809; OLG Frankfurt ZfS 2001, 117; RuS 2003, 208 f.), wobei nach der ständigen Rechtsprechung des BGH jedoch falsche Angaben in einem Versicherungsantrag allein nicht genügen, um den Schluss auf eine arglistige Täuschung zu rechtfertigen.
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 276/07
    Ein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Tatsachen stets unzulässig sei, besteht nicht (BVerfG NJW 2000, 3557).
  • OLG Nürnberg, 07.12.2000 - 8 U 1307/00

    Möglichkeit einer Anfechtung des Abschlusses einer Krankenversicherung seitens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 276/07
    Ein solches Interesse besteht auch daran, Angaben bei Vertragsschluss nachgehen und eine etwaige arglistige Täuschung aufdecken zu können (vgl. OLG Nürnberg VersR 2002, 179).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98

    Leistungsfreiheit einer Lebensversicherung nach einer wirksam erklärten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 276/07
    Er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (BGH VersR 2008, 809; OLG Frankfurt ZfS 2001, 117; RuS 2003, 208 f.), wobei nach der ständigen Rechtsprechung des BGH jedoch falsche Angaben in einem Versicherungsantrag allein nicht genügen, um den Schluss auf eine arglistige Täuschung zu rechtfertigen.
  • OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12

    Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger

    Hat der Versicherungsnehmer - wie vorliegend die Klägerin - bei der Antragstellung objektiv falsche Angaben gemacht, so muss er im Rahmen der sekundären Darlegungslast plausibel darlegen, wie und weshalb es hierzu gekommen ist (vgl. BGH VersR 2008, 242; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.02.2010, 7 U 276/07, BeckRS 2011, 05021; OLG Hamm VersR 2008, 106).
  • OLG Oldenburg, 29.06.2016 - 5 U 165/15

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

    Der Versicherungsnehmer ist dann im Sinne einer sekundären Darlegungslast gehalten, den Grund bzw. das Zustandekommen der falschen Angaben plausibel darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011, IV ZR 148/09, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 7. November 2007, IV ZR 103/06, juris; OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Az. 20 U 43/11, juris Rn. 34; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Februar 2010, 7 U 276/07, juris Rn. 47; Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., § 22 Rn. 44 m.w.N.).
  • LG Bochum, 22.02.2017 - 4 O 218/16
    Auch die Frage, ob andere Renten bestehen oder beantragt wurden (Frage 1.1.e.), die insgesamt eine Höhe von 60% des Bruttoeinkommens übersteigen, stellt einen gefahrerheblichen Umstand dar (vgl. hierzu OLG Frankfurt BeckRS 2011, 05021 auch für den Fall, dass nach bestehenden oder früheren Berufsunfähigkeitsversicherungen gefragt wurde.).
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